der muerzpanther
KAPITEL II Mit   meinem   Fortsetzungsroman   möchte   ich   den   Weg   aufzeigen,   wie   man   in   Österreich   zu   seinem   Unternehmen kommt.   In   meinem   Fall   ein   Gastrobetrieb.   Ich   habe   ein   Ziel   und   auch   bereits   angefangen,   nachdem   wir   ein passendes   Objekt   gefunden   haben   (siehe   Foto   oben,   Südseite),   Abstriche   von   einigen   Ideen   hinzunehmen   und Kompromisse   einzugehen.   Das   betrifft   die   Um-   und   Neugestaltung   des   Bauwerks   und   auch   den   Eröffnungstermin. Das   wiederum   gibt   mir   Zeit,   mich   intensiv   mit   dem Ausprobieren   von   Rezepten   für   eine   mögliche   Gestaltung   der zukünftigen Speisekarte zu beschäftigen. Aber   der   nächste   Schritt   ist   getan:   der   Projektsprechtag   in   Bruck   an   der   Mur.   Üblicherweise   findet   dieser   für   die Gde.   Neuberg   an   der   Mürz   in   Mürzzuschlag   statt,   allerdings   fiel   er   in   diesem   Monat   -   November   -   eben   dort   aus. Wir hätten also wieder ein Monat warten können, oder nach Bruck fahren. Das haben wir getan. Was   ist   ein   Projektsprechtag?   An   diesem   sind   die   für   den   Bezirk   und   das   Land   zuständigen   Sachverständigen anwesend,   um   im   Vorfeld   bereits   alle   wichtigen   und   relevanten   Punkte   zu   klären,   die   für   das   Einreichen   und   die Bewilligung   eines   Gewerbeunternehmens   seitens   des   Landes   ausschlaggebend   sind.   Vertreten   sind   neben   den verfahrensleitenden   Juristen   die   erforderlichen   Amtssachverständigen:   Maschinenbautechnik   und   Bautechnik, Anlagenreferat, sowie Vertreter des Arbeitsinspektorates.   Das   hat   prinzipiell   noch   nichts   mit   der   Gastgewerbeberechtigung   zu   tun,   die   man   mittels   eines   Befähigungs- nachweises   bei   der   WKO   erbringen   muss.   Diese   ist   deswegen   nötig,   weil   es   sich   um   ein   reglementiertes Gewerbe    handelt.   Reglementiert   bedeutet,   dass   erstens   persönliche   Voraussetzungen   erfüllt   werden   müssen, dazu   zählt   beispielsweise   die   Volljährigkeit,   die   österreichische   Staatsbürgerschaft   und   auch   das   Fehlen   von Ausschlussgründen,   etwa   gerichtliche   Verurteilungen   zu   mehr   als   3   Monate   Freiheitsstrafe.   Zweitens   muss   nach §18   Abs.   1   der   Gewerbeordnung   von   1994   nach   §   1,   Punkt   11   ein   Zeugnis   über   die   erfolgreich   abgelegte Befähigungsprüfung erbracht werden. Das   hat   prinzipiell   auch   noch   nichts   mit   der   Baubewilligung   zur   Errichtung   des   Gebäudes   des   Gastgewerbes   zu tun.    Dazu    muss    bei    der    Gemeinde    im    Regelfall    ein    schriftliches    Bauansuchen    gestellt    werden    bzw.    eine Bauanzeige   gemacht   werden,   um   eine   Bewilligung   für   die   Durchführung   des   Bauvorhabens   zu   erlangen.   Die Voraussetzungen   für   eine   Baubewilligung   sind:   Je   nach   Bauvorhaben   werden   die   Nachbarn   von   dem   Bauvorhaben verständigt.   Möglicherweise   kann   es   auch   zu   einer   Bauverhandlung   (nicht   in   allen   Bundesländern)   kommen.   Bei der   Bauverhandlung   wird   allen   involvierten   Personen   und   Behörden   Gelegenheit   zur   Geltendmachung   ihrer Rechte   und   Interessen   gegeben.   Liegen   schließlich   alle   Voraussetzungen   vor,   wird   die   Baubewilligung   schriftlich erteilt bzw. entsteht eine solche durch Ablauf von Fristen. Und doch greift alles irgendwie ineinander und dieses Irgendwie fange ich langsam an, zu verstehen. Zurück   aber   zum   Projektsprechtag.   Anhand   des   Architekturplanes   habe   ich   anfangs   erläutert,   wie   ich   mir   mein Gastronomieunternehmen   vorstelle:   Lage   des   Gebäudes   im   Ort,   Parkmöglichkeit,   geplante   bauliche   Maßnahmen mit   den   Um-   und   Ausbauten;   weiters   geplante   Zahl   der   Gäste   und   natürlich   geplante   Zahl   der   Mitarbeiter.   Die Räumlichkeiten wurden dargestellt und auch der Betrieb im Gastgarten. Seitens   der   Sachverständigen   wurde   zunächst   abgeklärt,   welche   Widmung   das   Grundstück   hat.   Ob   das   Gebäude ein- oder zweigeschoßig ist. Wie viele Verabreichungsplätze vorgesehen sind. Die Lage zu den Nachbarn. Von   Interesse   war,   was   für   eine   Art   an   Gastronomie   umgesetzt   werden   soll.   Ob   eine   Dusche   und   auch   ein Pausenraum   für   Angestellte   vorgesehen   ist.   Ob   gewerbliche   Nutzung   von   Wohneinheiten   vorgesehen   ist   oder   ob diese   nur   privat   genutzt   werden.   Ein   ganz   wichtiges   Thema   war   auch   die   Abfall-   und   Müllsituation,   weil Küchenabfälle   verderblich   sind   und   spezieller   Entsorgung   bedürfen.   Welche   Heizung   für   das   Objekt   vorgesehen ist   und   deren   betriebliche   Nutzung.   Die   Brandschutzvorkehrungen   und   -   maßnahmen,   vor   allem   für   die   Decken. Die   Licht-   und   Luftsituation,   damit   die   Belichtungsfläche   -   vor   allem   in   der   geplanten   Küche.   Dass   die   Lüftungs- kapazität   auf   die   verwendeten   Maschinen   und   Geräte   richtig   ausgelegt   ist.   Die   Notwendigkeit   eines   barriere- freien WCs. Nicht zu vergessen: die Fluchtwege. Fazit   des Ausfluges   nach   Bruck   an   der   Mur:   der   nächste   Schritt   wird   folgen   -   das   Projekt   wird   ausgearbeitet   und eingereicht! FORTSETZUNG FOLGT …