KAPITEL II
Mit
meinem
Fortsetzungsroman
möchte
ich
den
Weg
aufzeigen,
wie
man
in
Österreich
zu
seinem
Unternehmen
kommt.
In
meinem
Fall
ein
Gastrobetrieb.
Ich
habe
ein
Ziel
und
auch
bereits
angefangen,
nachdem
wir
ein
passendes
Objekt
gefunden
haben
(siehe
Foto
oben,
Südseite),
Abstriche
von
einigen
Ideen
hinzunehmen
und
Kompromisse
einzugehen.
Das
betrifft
die
Um-
und
Neugestaltung
des
Bauwerks
und
auch
den
Eröffnungstermin.
Das
wiederum
gibt
mir
Zeit,
mich
intensiv
mit
dem
Ausprobieren
von
Rezepten
für
eine
mögliche
Gestaltung
der
zukünftigen Speisekarte zu beschäftigen.
Aber
der
nächste
Schritt
ist
getan:
der
Projektsprechtag
in
Bruck
an
der
Mur.
Üblicherweise
findet
dieser
für
die
Gde.
Neuberg
an
der
Mürz
in
Mürzzuschlag
statt,
allerdings
fiel
er
in
diesem
Monat
-
November
-
eben
dort
aus.
Wir hätten also wieder ein Monat warten können, oder nach Bruck fahren. Das haben wir getan.
Was
ist
ein
Projektsprechtag?
An
diesem
sind
die
für
den
Bezirk
und
das
Land
zuständigen
Sachverständigen
anwesend,
um
im
Vorfeld
bereits
alle
wichtigen
und
relevanten
Punkte
zu
klären,
die
für
das
Einreichen
und
die
Bewilligung
eines
Gewerbeunternehmens
seitens
des
Landes
ausschlaggebend
sind.
Vertreten
sind
neben
den
verfahrensleitenden
Juristen
die
erforderlichen
Amtssachverständigen:
Maschinenbautechnik
und
Bautechnik,
Anlagenreferat, sowie Vertreter des Arbeitsinspektorates.
Das
hat
prinzipiell
noch
nichts
mit
der
Gastgewerbeberechtigung
zu
tun,
die
man
mittels
eines
Befähigungs-
nachweises
bei
der
WKO
erbringen
muss.
Diese
ist
deswegen
nötig,
weil
es
sich
um
ein
reglementiertes
Gewerbe
handelt.
Reglementiert
bedeutet,
dass
erstens
persönliche
Voraussetzungen
erfüllt
werden
müssen,
dazu
zählt
beispielsweise
die
Volljährigkeit,
die
österreichische
Staatsbürgerschaft
und
auch
das
Fehlen
von
Ausschlussgründen,
etwa
gerichtliche
Verurteilungen
zu
mehr
als
3
Monate
Freiheitsstrafe.
Zweitens
muss
nach
§18
Abs.
1
der
Gewerbeordnung
von
1994
nach
§
1,
Punkt
11
ein
Zeugnis
über
die
erfolgreich
abgelegte
Befähigungsprüfung erbracht werden.
Das
hat
prinzipiell
auch
noch
nichts
mit
der
Baubewilligung
zur
Errichtung
des
Gebäudes
des
Gastgewerbes
zu
tun.
Dazu
muss
bei
der
Gemeinde
im
Regelfall
ein
schriftliches
Bauansuchen
gestellt
werden
bzw.
eine
Bauanzeige
gemacht
werden,
um
eine
Bewilligung
für
die
Durchführung
des
Bauvorhabens
zu
erlangen.
Die
Voraussetzungen
für
eine
Baubewilligung
sind:
Je
nach
Bauvorhaben
werden
die
Nachbarn
von
dem
Bauvorhaben
verständigt.
Möglicherweise
kann
es
auch
zu
einer
Bauverhandlung
(nicht
in
allen
Bundesländern)
kommen.
Bei
der
Bauverhandlung
wird
allen
involvierten
Personen
und
Behörden
Gelegenheit
zur
Geltendmachung
ihrer
Rechte
und
Interessen
gegeben.
Liegen
schließlich
alle
Voraussetzungen
vor,
wird
die
Baubewilligung
schriftlich
erteilt bzw. entsteht eine solche durch Ablauf von Fristen.
Und doch greift alles irgendwie ineinander und dieses Irgendwie fange ich langsam an, zu verstehen.
Zurück
aber
zum
Projektsprechtag.
Anhand
des
Architekturplanes
habe
ich
anfangs
erläutert,
wie
ich
mir
mein
Gastronomieunternehmen
vorstelle:
Lage
des
Gebäudes
im
Ort,
Parkmöglichkeit,
geplante
bauliche
Maßnahmen
mit
den
Um-
und
Ausbauten;
weiters
geplante
Zahl
der
Gäste
und
natürlich
geplante
Zahl
der
Mitarbeiter.
Die
Räumlichkeiten wurden dargestellt und auch der Betrieb im Gastgarten.
Seitens
der
Sachverständigen
wurde
zunächst
abgeklärt,
welche
Widmung
das
Grundstück
hat.
Ob
das
Gebäude
ein- oder zweigeschoßig ist. Wie viele Verabreichungsplätze vorgesehen sind. Die Lage zu den Nachbarn.
Von
Interesse
war,
was
für
eine
Art
an
Gastronomie
umgesetzt
werden
soll.
Ob
eine
Dusche
und
auch
ein
Pausenraum
für
Angestellte
vorgesehen
ist.
Ob
gewerbliche
Nutzung
von
Wohneinheiten
vorgesehen
ist
oder
ob
diese
nur
privat
genutzt
werden.
Ein
ganz
wichtiges
Thema
war
auch
die
Abfall-
und
Müllsituation,
weil
Küchenabfälle
verderblich
sind
und
spezieller
Entsorgung
bedürfen.
Welche
Heizung
für
das
Objekt
vorgesehen
ist
und
deren
betriebliche
Nutzung.
Die
Brandschutzvorkehrungen
und
-
maßnahmen,
vor
allem
für
die
Decken.
Die
Licht-
und
Luftsituation,
damit
die
Belichtungsfläche
-
vor
allem
in
der
geplanten
Küche.
Dass
die
Lüftungs-
kapazität
auf
die
verwendeten
Maschinen
und
Geräte
richtig
ausgelegt
ist.
Die
Notwendigkeit
eines
barriere-
freien WCs. Nicht zu vergessen: die Fluchtwege.
Fazit
des
Ausfluges
nach
Bruck
an
der
Mur:
der
nächste
Schritt
wird
folgen
-
das
Projekt
wird
ausgearbeitet
und
eingereicht!
FORTSETZUNG FOLGT …